Brasilianisches Familien und Erbrecht für internationale Mandanten
Benötigen Sie einen brasilianischen Rechtsanwalt?
Viele Menschen sind überrascht zu erfahren, dass in bestimmten familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten ausschließlich brasilianische Gerichte zuständig sind — selbst wenn kein Familienmitglied mehr in Brasilien lebt. Sollte eine der nachfolgend beschriebenen Situationen auf Sie zutreffen, benötigen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit anwaltliche Vertretung in Brasilien:
Erbschaft und Vermögen in Brasilien
Ein Angehöriger ist verstorben und hat in Brasilien gelegene Immobilien, Bankkonten, Aktien oder sonstige Vermögenswerte hinterlassen — unabhängig davon, wo der Erblasser gelebt hat oder welche Staatsangehörigkeit er besaß.
Scheidung mit Vermögen in Brasilien
Sie befinden sich im Scheidungsverfahren (oder sind bereits im Ausland geschieden) und in Brasilien befinden sich Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Finanzvermögen, die aufzuteilen sind.
Sorgerecht und internationale Verlagerung
Ihr Kind lebt in Brasilien, oder ein Sorgerechtsstreit betrifft einen in Brasilien lebenden Elternteil, oder ein Elternteil beabsichtigt, das Kind in ein anderes Land zu verbringen.
Internationaler Unterhalt
Sie müssen Unterhalt von einem in Brasilien lebenden Elternteil einfordern, oder von Ihnen wird die Zahlung von Unterhalt nach brasilianischem Recht verlangt, obwohl Sie im Ausland leben.
Eheschließung mit einem brasilianischen Staatsbürger
Sie planen die Eheschließung mit einer Person brasilianischer Staatsangehörigkeit und wünschen einen Ehevertrag, der in beiden Rechtsordnungen Gültigkeit besitzt, oder Sie müssen eine nichteheliche Lebensgemeinschaft (união estável) formalisieren.
Anerkennung ausländischer Entscheidungen
Sie verfügen über ein Scheidungsurteil, eine Sorgerechtsentscheidung oder einen Erbbeschluss aus einem anderen Land und benötigen dessen Anerkennung und Vollstreckung in Brasilien durch den Obersten Gerichtshof (STJ).
Wann gilt brasilianisches Recht? Die Zuständigkeit verstehen
Das brasilianische Recht unterscheidet zwischen Angelegenheiten, für die brasilianische Gerichte eine ausschließliche Zuständigkeit besitzen (keine Entscheidung eines ausländischen Gerichts kann eine brasilianische ersetzen), und solchen, für die sie eine konkurrierende Zuständigkeit besitzen (Sie können in Brasilien oder im Ausland klagen). Dieses Verständnis ist von entscheidender Bedeutung, denn die Wahl des falschen Gerichts kann dazu führen, dass Sie eine Entscheidung erhalten, die genau dort nicht vollstreckbar ist, wo es am meisten darauf ankommt.
Ausschließliche Zuständigkeit brasilianischer Gerichte
In den folgenden Fällen kann nur ein brasilianisches Gericht entscheiden. Die Entscheidung eines ausländischen Gerichts wird in Brasilien nicht anerkannt:
- Erbschafts- und Teilungsverfahren bei in Brasilien belegenem Vermögen — auch wenn der Erblasser ausländischer Staatsangehöriger war oder im Ausland gelebt hat, müssen Immobilien, Bankkonten und sonstige Vermögenswerte auf brasilianischem Territorium vor einem brasilianischen Nachlassgericht (inventário) behandelt werden.
- Teilung von in Brasilien belegenen Immobilien bei Scheidung, Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder Trennung — die Immobilienteilung muss in Brasilien erfolgen, wenn die Immobilie in Brasilien liegt.
- Testamentsbestätigung (wenn das Vermögen in Brasilien liegt) — die testamentarische Erbfolge in Bezug auf brasilianische Vermögenswerte richtet sich nach brasilianischem Verfahrensrecht.
Rechtsgrundlage: Brasilianische Zivilprozessordnung (CPC/2015), Artikel 23.
Konkurrierende Zuständigkeit — Sie können zwischen Brasilien und einem anderen Land wählen
In diesen Fällen teilen brasilianische Gerichte die Zuständigkeit mit ausländischen Gerichten. Sie können in Brasilien klagen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Der Beklagte (die andere Partei) hat seinen Wohnsitz in Brasilien, ungeachtet der Staatsangehörigkeit.
- Die Verpflichtung ist in Brasilien zu erfüllen (z. B. Unterhalt für ein in Brasilien lebendes Kind).
- Der Streit beruht auf einem in Brasilien eingetretenen Sachverhalt oder einer in Brasilien vorgenommenen Handlung.
- Unterhaltsansprüche, wenn der Gläubiger (die unterhaltsberechtigte Person) in Brasilien wohnt.
- Verbraucherschutzangelegenheiten, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz in Brasilien hat.
Rechtsgrundlage: Brasilianische Zivilprozessordnung, Artikel 21 und 22.
Welches Recht findet Anwendung? Die materiellrechtlichen Regeln
Auch wenn ein brasilianisches Gericht zuständig ist, richtet sich das anzuwendende Recht nach der Natur der Angelegenheit:
- Ehe und Personenstand: unterliegen dem Recht des Staates, in dem die Person ihren Wohnsitz hat.
- Güterstand der Ehegatten: bestimmt sich nach dem Recht des ersten ehelichen Wohnsitzes.
- Erbrecht: richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz hatte — es sei denn, brasilianisches Recht ist für den brasilianischen Ehegatten oder brasilianische Kinder günstiger: In diesem Fall findet auf in Brasilien belegene Vermögenswerte brasilianisches Recht Anwendung. Es handelt sich um einen verfassungsrechtlichen Schutz.
Rechtsgrundlage: Einführungsgesetz zu den Normen des brasilianischen Rechts (LINDB), Artikel 7 und 10; Bundesverfassung, Artikel 5, Ziffer XXXI.
Tätigkeitsbereiche
Unsere Kanzlei ist auf Familienrecht, Erbrecht und Internationales Recht spezialisiert und verfügt über besondere Erfahrung mit grenzüberschreitenden Fällen.
Familienrecht
- Internationale Scheidung und Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (união estável)
- Sorgerecht, Umgangsrecht und elterliche Verantwortung
- Internationaler Unterhalt — Durchsetzung und Verteidigung
- Fälle der Eltern-Kind-Entfremdung (brasilianisches Gesetz 12.318/2010)
- Internationale Kindesentführung (Haager Übereinkommen von 1980)
- Ehe- und Nacheheverträge mit Gültigkeit in Brasilien
- Anerkennung ausländischer Ehen, Scheidungen und eingetragener Partnerschaften in Brasilien
- Adoption und Stiefkindadoption
Erbrecht
- Nachlassverfahren (inventário) für in Brasilien belegenes Vermögen
- Nachlassplanung für binationale Familien und Erben mit doppelter Staatsangehörigkeit
- Errichtung und Bestätigung von Testamenten nach brasilianischem Recht
- Streitigkeiten zwischen Erben, einschließlich ausländischer Erben brasilianischer Nachlässe
- Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Nachlassentscheidungen in Brasilien
- Steuer- und Registrierungsfragen im Zusammenhang mit der Erbschaft (ITCMD, Immobilienregister)
Unsere Arbeitsweise mit internationalen Mandanten
Betreuung in Ihrer Sprache
Sie können während des gesamten Verfahrens auf Deutsch mit uns kommunizieren — per WhatsApp und per Videokonferenz. Beratungen, Verträge und Informationen zum Verfahrensstand werden Ihnen auf Deutsch zur Verfügung gestellt: Die Sprache wird niemals ein Hindernis sein.
Vollmacht aus dem Ausland
Sie müssen nicht nach Brasilien reisen. Wir begleiten Sie bei der Erstellung einer Vollmacht in einem brasilianischen Konsulat oder über das Verfahren der Haager Apostille.
Dokumentenübersetzung und Apostille
Wir koordinieren die beeidigte Übersetzung (tradução juramentada) und die Apostille-Verfahren für ausländische Dokumente, die in Brasilien Wirkung entfalten müssen.
Fernberatungen
Erst- und Folgeberatungen werden per Videokonferenz durchgeführt, unter Berücksichtigung der verschiedenen Zeitzonen in Amerika, Europa und Asien.
Landesweite Abdeckung
Obwohl sich unsere Kanzlei in Porto Alegre (Rio Grande do Sul) befindet, vertreten wir Mandanten in allen brasilianischen Bundesstaaten und koordinieren die lokalen Verfahren dort, wo sich die Vermögenswerte oder Familienangehörigen befinden.
Transparente Honorare
Jede Honorarvereinbarung wird vor Mandatsübernahme schriftlich vorgelegt. Wir arbeiten mit Pauschalhonoraren, Stundensätzen oder Erfolgshonoraren, je nach Art des Falls.
Über Juliano Trindade

Juliano Trindade ist ein bei der Brasilianischen Rechtsanwaltskammer, Sektion Rio Grande do Sul (OAB/RS Nr. 53.574), zugelassener Rechtsanwalt mit über 24 Jahren Berufspraxis im Familien- und Erbrecht und mehr als 50.000 Stunden anwaltlicher Tätigkeit. Er ist Autor akademischer Veröffentlichungen zur Eltern-Kind-Entfremdung und zum brasilianischen Familienrecht und hält Vorträge zu grenzüberschreitenden Familiensachen.
Unsere Kanzlei betreut Mandanten in ganz Brasilien und im Ausland, mit besonderem Schwerpunkt auf Fällen, die brasilianische Staatsangehörige in den USA, Europa und anderen Jurisdiktionen betreffen, sowie ausländische Staatsangehörige mit rechtlichen Interessen in Brasilien.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mich auf Deutsch an den Rechtsanwalt wenden?
Ja. Die gesamte Beratung und Kommunikation kann auf Deutsch erfolgen — per WhatsApp und per Videokonferenz. Wir sorgen dafür, dass die Sprache kein Hindernis für Ihren Zugang zu juristischen Dienstleistungen in Brasilien darstellt.
Muss ich nach Brasilien reisen, um einen Anwalt zu beauftragen oder mein Verfahren zu betreuen?
Nein. Die überwiegende Mehrzahl unserer internationalen Mandanten reist während des Verfahrens nie nach Brasilien. Eine ordnungsgemäß erteilte Vollmacht — in einem brasilianischen Konsulat oder über die Haager Apostille — ermöglicht uns Ihre vollumfängliche Vertretung.
Meine Scheidung wurde bereits im Ausland ausgesprochen. Muss ich in Brasilien noch etwas unternehmen?
Wenn Sie Vermögenswerte in Brasilien besitzen, mit einem brasilianischen Staatsbürger verheiratet waren oder möchten, dass Ihre ausländische Scheidung in Brasilien Rechtswirkung entfaltet (für eine Wiederheirat, eine Namensänderung oder Immobiliengeschäfte), muss das ausländische Urteil in der Regel vom Obersten Gerichtshof (STJ) anerkannt werden oder in einigen Fällen unmittelbar bei einem brasilianischen Standesamt eingetragen werden. Wir betreuen beide Verfahren.
Ein Angehöriger, der im Ausland gelebt hat, ist verstorben und hat Vermögen in Brasilien hinterlassen. Was ist zu tun?
Das in Brasilien belegene Vermögen muss zwingend einem brasilianischen Nachlassverfahren (inventário) unterzogen werden — dies ist nach brasilianischem Recht verpflichtend und exklusiv, unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers oder der Existenz eines im Ausland errichteten Testaments. Wenn alle Erben einverstanden sind und es keine minderjährigen oder geschäftsunfähigen Erben gibt, kann das Verfahren häufig auf dem Verwaltungsweg (ohne Gerichtsverhandlung) abgeschlossen werden.
Ich werde einen brasilianischen Staatsbürger heiraten. Benötige ich einen Ehevertrag?
Das brasilianische Recht sieht einen gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft auf Teilungsbasis) vor, der automatisch gilt, sofern kein Ehevertrag vor der Eheschließung geschlossen wird. Wenn Sie eine andere Regelung wünschen — insbesondere zum Schutz des vorehelichen Vermögens oder zur Abstimmung mit dem Recht Ihres Herkunftslandes — ist ein Ehevertrag (pacto antenupcial) unerlässlich und muss von einem brasilianischen Notar vor der Hochzeit errichtet werden.
Was wird mein Verfahren kosten?
Das hängt ausschließlich von der Komplexität und der Art des Falls ab. Nach einem Erstberatungsgespräch erhalten Sie ein schriftliches und unverbindliches Honorarangebot. Viele familien- und erbrechtliche Verfahren können zu einem Pauschalhonorar bearbeitet werden, was Ihnen von Anfang an Kostentransparenz bietet.
Beratungstermin vereinbaren
Jeder internationale familien- oder erbrechtliche Fall ist einzigartig. Wir laden Sie ein, ein vertrauliches Erstberatungsgespräch zu vereinbaren, um Ihre Situation zu besprechen und die Ihnen nach brasilianischem Recht zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verstehen.
Die Beratung erfolgt per WhatsApp oder Videokonferenz, auf Deutsch.
WhatsApp: +55 0800-999-9100
E-Mail: contato@julianotrindade.com.br
Website: www.julianotrindade.com.br
Kanzlei: Av. Praia de Belas, 1212, Büro 424 — Porto Alegre/RS, Brasilien
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandantenverhältnis. Konkrete Rechtsfragen erfordern eine individuelle Prüfung. Juliano Trindade Sociedade Individual de Advocacia (OAB/RS 53.574 — CNPJ 58.013.492/0001-30) hält die berufsethischen Vorschriften der brasilianischen Rechtsanwaltskammer (OAB) zur beruflichen Kommunikation ein.